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Gesetz zur Einkommensteuer erlegt ausländischen Ölkonzernen Auftragsvergabe für die Arbeiten im Irak auf

Artikel 1 -  Der Einkommensteuersatz, der 35 % auf Einkünfte im Irak aus Verträgen mit ausländischen Ölkonzernen beträgt, betrifft die Auftraggeber für Arbeiten im Irak oder dessen Tochtergesellschaften oder Geschäftsstellen und Subunternehmer in der Produktion und die Gewinnung von Öl und Gas und verwandter Branchen.
Artikel 2 - Die Bestimmungen des Income Tax Act No (113) für das Jahr 1982 sollen die Quote in den einzelnen, sofern in diesem Gesetz nichts anderes vorgesehen ist.
Artikel 3 - Der Finanzminister wurde in Abstimmung mit dem Öl-Minister beauftragt, die Verträge durch die Bestimmungen dieses Gesetzes  zu identifizieren und die Umsetzung ihrer Bestimmungen zu erleichtern.
Artikel 4 - Dieses Gesetz gilt ab dem Datum seiner Veröffentlichung im Amtsblatt.

Tareq al-Hashemi, Adel Abdul Mahdi, Jalal Talabani
Vice President Vice President Präsident der Republik

Gründe
Für Zwecke der Unterstützung der nationalen Wirtschaft und der Vorlage der Einnahmen im Irak soll für die ausländischen Ölkonzerne und für deren Subunternehmer bei der Herstellung und Gewinnung von Öl und Gas die Einkommensteuer erhoben werden.