Das neue Investitionsgesetz - bei allen international vorgebrachten Vorbehalten gegen seine Rechtmäßigkeit - macht es Ausländern sehr einfach und billig, im Irak Firmen zu gründen. Der Firmengründer muss nicht einmal in jedem Fall persönlich vor Ort erscheinen. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sicherlich kein unerheblicher Aspekt.
Man muss nur wissen, wie!
Eigentlich braucht man nur die Hilfe eines ortskundigen Anwalts, etwa 2.000 bis c. 12.000 US $ je nach Firmentyp und -größe sowie einige wenige Papiere in beglaubigter Übersetzung.
Am schwierigsten könnte die Wahl des Firmentyps sein, denn hier sollte beachtet werden, dass von irakischer Seite
eine Niederlassung als Verhandlungs- und Vertragspartner gern gesehen wird, weil deutsche Firmen in dem Ruf stehen, besonders zuverlässig in Garantieabwicklungen und After Sales Services zu sein; Zudem braucht man für die Gründung einer Niederlassung nicht einmal persönlich vor Ort anwesend zu sein. Es genügt, wenn der Niederlassungsleiter anwesend ist.
eine eigenständige irakische Firma den Vorteil hat, dass sie bei öffentlichen Ausschreibungen von Gesetzes wegen ausländischen Firmen gegenüber vorzuziehen ist.
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die Besteuerung aller Firmentypen gleich ist.